Satzung
Satzung für die Bildungsakademie für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Bildungsakademie für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen e.V:“. Sitz des Vereins ist in 36179 Bebra. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, §§ 51 bis 64. Zweck des Vereins ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand entsprechend der Regelungen in § 9.
Zu den Aufgaben des Vereins gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Einrichtung und Unterhaltung von aus- und weiterbildungsfördernden Maßnahmen
- Schaffung und Unterhaltung von Räumen für die Unterkunft und Verpflegung von Teilnehmern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
- Betrieb und Unterhaltung der Landesfachschule für das Schornsteinfegerhandwerk in Hessen
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3 Mitgliedschaften
Gründungsmitglieder des Vereins sind der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Hessen, die Schornsteinfegerinnung Darmstadt, die Schornsteinfegerinnung Kassel und die Schornsteinfegerinnung Rhein-Main.
Ordentliche Mitglieder können außerdem weitere Innungen des Schornsteinfegerhandwerks und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks werden.
Fördernde Mitglieder können der Schulträger der Berufsschule, bei der die Landesfachschule für das Schornsteinfegerhandwerk besteht (für die Zeit der Trägerschaft) sowie natürliche und juristische Personen, die sich dem Schornsteinfegerhandwerk verbunden fühlen und Zweck und Aufgaben des Vereins unterstützen wollen.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Erwerb ist schriftlich oder elektronisch beim Vorstand zu stellen. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Entscheidung über den Aufnahmeantrag. Die Vereinssatzung steht in der jeweils geltenden Fassung online auf der Homepage der Bildungsakademie (www.bildungsakademie-hessen.de) zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit dem Tod und bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit. Der Austritt ist durch Kündigung möglich, die mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich, per Mail oder in einer rechtsgültigen digitalen Form gegenüber dem Vorstand erfolgen muss.
Ein Ausschluss ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit möglich, wenn ein Mitglied gegen die Satzung verstoßen oder satzungsgemäße Beschlüsse nicht befolgt hat. Vor dem Beschluss ist dem Mitglied mit einer Frist von 4 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ausgeschiedene Mitglieder verlieren alle Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Ausgeschiedenen Innungen bleibt das Recht, die vom Verein geschaffenen Einrichtungen im bisherigen Umfang zu nutzen, sofern sie den vollen Beitrag dazu geleistet haben. Die anteiligen Kosten sind zu erstatten. Nach zehn Jahren erlöschen diese Ansprüche.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Wahl ihrer Vertreter, die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und die Befolgung der Satzung.
Die Anzahl der Vertreter ist wie folgt geregelt:
- Innungen: Jeweils drei Vertreter (inkl. Obermeister).
- Landesinnungsverband: Zwei Vertreter (Landesinnungsmeisterin und Kassiererin).
- Bundesverband: Ein Vertreter (im Falle einer Mitgliedschaft).
- Fördernde Mitglieder: Teilnahmerecht mit beratender Stimme.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Von den Sitzungen sind Protokolle anzufertigen, die vom Vorsitz und der Protokollführung zu unterzeichnen sind.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Vertreter der Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Sie wird mindestens einmal jährlich mit einer Frist von vierzehn Tagen einberufen. Die Einberufung kann schriftlich, per Mail oder digital erfolgen. Eine außerordentliche Versammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Hälfte der Mitglieder dies verlangt. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden (Landesinnungsmeisterin), dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, den Obermeisterinnen der Innungen Darmstadt, Kassel und Rhein-Main (kraft Amt) sowie dem/der Kassiererin (Kassiererin des LIV Hessen). Die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden beträgt fünf Jahre. Der Vorstand kann eine Geschäftsführung berufen.
§ 10 Vertretung des Vereins
Der Verein wird durch den/die Vorsitzende*n und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich vertreten. Dem Vorstand obliegt die Gesamtleitung und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
§ 11 Rechnungsprüfungsausschuss
Die Mitgliederversammlung wählt drei Rechnungsprüfer für eine versetzte Amtszeit von drei Jahren. Der Ausschuss prüft die Jahresrechnung sachlich und rechnerisch und berichtet der Mitgliederversammlung.
§ 12 Arbeitsausschüsse
Für besondere Aufgaben können Arbeitsausschüsse eingerichtet werden, denen auch Nichtmitglieder angehören können.
§ 13 Beitrag
Die Mitgliederversammlung legt die jährlichen Beiträge im Haushaltsplan fest. Der Landesinnungsverband Hessen und der Bundesverband sind beitragsfrei. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.
§ 14 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 15 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen Vertreter. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens einberufene Versammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung fällt das Vermögen an berufliche gemeinnützige Zwecke nach Einwilligung des Finanzamtes.
§ 16 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt durch Zustimmung der Mitgliederversammlung vom 30.10.2024 und nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Unterzeichnet von:
- Stephan Degenhardt (Vorsitzender)
- Bernd Becker (Stellv. Vorsitzender)
- Michael Herget (Kassierer)
- Arno Hütter (Obermeister Darmstadt)
- Siegfried Becker (Obermeister Kassel)
