Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildungsakademie für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen e.V.
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für den Besuch von Lehrgängen in der Bildungsakademie für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen e.V. mit Sitz in 36179 Bebra, Am Sportplatz 1a. Veranstalter der Seminare und Lehrgänge ist die Bildungsakademie für das Schornsteinfegerhandwerk in Hessen e.V., im folgenden Veranstalter genannt.
Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Anmeldung erfolgt online über das Easy-Feedback-Portal. Für die Aufnahme zum Lehrgang ist die Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Das Absenden der Anmeldung garantiert keine Teilnahme am Lehrgang. Wenn Sie als Teilnehmer registriert sind, erhalten Sie vor Beginn der Schulung eine Bestätigung und eine Rechnung.
Mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung, Zusendung von Informationen über unser Kursangebot sowie die Weitergabe an Dritte zur Bildung von Fahr- und Wohngemeinschaften ist der Teilnehmer einverstanden. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie die Schul- und Hausordnung anerkannt.
Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Lehrgangsteilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Nichterscheinen oder Störungen des Unterrichts, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter hat das Recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Lehrgangsentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Durchführung bzw. Wiederholung der Veranstaltung und Terminverschiebungen
Bei verschiedenen der geplanten Veranstaltungen ist aus Gründen der fachlichen Effektivität die Teilnehmerzahl begrenzt. Überschreiten die Anmeldungen für eine solche Veranstaltung die vorgesehene Teilnehmerzahl, so wird der Veranstalter weitere Termine ansetzen. In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.
Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt. Ist dies zwischen 14 und 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn nicht gewährleistet, so kann der Veranstalter nach seiner Wahl die Veranstaltung entweder örtlich und zeitlich verschieben oder endgültig absagen. Auch in diesem Falle werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Haftung
Wird ein Lehrgang abgesagt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs aus, z. B. wegen Krankheit des/der Dozenten oder aus sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, ist ein Schadensersatzanspruch aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht bei selbst verschuldeten Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.
Lehrgangskosten
Mitgliedern einer Schornsteinfegerinnung gewährt der Veranstalter bei bestimmten Lehrgängen einen Preisnachlass. Der Veranstalter behält sich eine Überprüfung auf Mitgliedschaft einer Schornsteinfegerinnung vor und fordert zu Unrecht erhaltene Preisnachlässe zurück. Nichtinnungsmitglieder zahlen einen Zuschlag von 30 % auf die Lehrgangskosten.
Im Preis sind die Unterlagen, Dozentenhonorare sowie Nutzung der Einrichtungen der Bildungsakademie enthalten. Wenn nicht anders angegeben, sind Verpflegungskosten eingeschlossen. Jeder Lehrgang kann nur komplett gebucht werden. Die gesamten Lehrgangskosten werden auch dann fällig, wenn nur an Teilbereichen des Kurses teilgenommen wird; für einzelne Unterrichtsstunden, die nicht in Anspruch genommen werden, kann keine Gebührenermäßigung erfolgen.
Die Lehrgangskosten sind zu den genannten Fristen in der Aufnahmebestätigung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug erfolgt einmalig eine Mahnung mit dem Zahlungsziel von 10 Tagen. Sollte innerhalb dieser Frist keine Zahlung eingegangen sein, wird der Rechtsweg beschritten, gleichzeitig wird der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, Mahnkosten zu erheben. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter.
Kündigung von Kurzzeitlehrgängen (< 30 h)
Bei einer Kündigung bis 14 Wochentage vor Beginn der Maßnahme werden 50% der Lehrgangskosten fällig. Bei einer Kündigung ab 14 Wochentage vor Beginn der Maßnahme werden 75% der Lehrgangskosten fällig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bei Kündigungen, die später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme die gesamte Teilnahmegebühr berechnen müssen. Selbstverständlich können die Anmeldungen auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden.
Kündigung von Langzeitlehrgängen (> 30 h)
Bei einer Kündigung bis 80 Wochentage vor Beginn der Maßnahme werden 10% der Lehrgangsgebühr fällig. Von 80 bis 30 Wochentage vor Beginn der Maßnahme betragen die Kosten 30%, von 30 bis 14 Wochentage vor Beginn 50% und ab 14 bis 7 Wochentage vor Beginn der Maßnahme 75% der Lehrgangsgebühr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bei Kündigungen, die später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme die gesamte Teilnahmegebühr berechnen müssen.
Schutzrechte
Die Bildungsakademie behält sich alle Rechte an den in ihren Veranstaltungen verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen diese oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden. Rechte der Dozentinnen und Dozenten an ihren Werken sind dadurch nicht berührt.
Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt und Geschäftszeiten
Bildungsakademie für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen e.V. Geschäftsstelle: Am Sportplatz 1 a | 36179 Bebra Tel. 066 22 90 23 40 | E-Mail Verwaltung: Info@livhessen.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 – 15:30 Uhr | Freitag von 8:00 – 13:00 Uhr Internet: www.schornsteinfeger-liv-hessen.de
